Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der b.house gmbh (FN 594358g) B2B (zwischen Unternehmen)

1.1. Für den Geschäftsverkehr der b.house gmbh („b.house“) mit Vertragspartnern, die keine Konsumenten i.S. des KSchG sind, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit b.house, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Auftragsbedingungen der Vertragspartner – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von b.house ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2.1 Der Umfang des konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. Angebote von b.house sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.3. Wird b.house vom Vertragspartner zur Angebotslegung aufgefordert, gilt der Vertrag mit der Annahme des Angebots durch den Vertragspartner als geschlossen.

2.4. Eine Bestellung des Vertragspartners gilt mit der Auftragsbestätigung von b.house als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt. Enthält eine Auftragsbestätigung von b.house geringfügige Änderungen gegenüber der Bestellung des Vertragspartners, so gelten diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb von zwei Werktagen (Samstag kein Werktag) nach Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.

2.5. Nachträgliche Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen zum Auftrag, welchen der Vertragspartner schriftlich zugestimmt hat, werden – sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart wird – gesondert in Rechnung gestellt.

3.1. b.house ist berechtigt, zur gänzlichen oder teilweisen Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subdienstleister heranziehen.

3.2. Erfordert die Erfüllung des Auftrags Nebenleistungen, die durch Dritte, z.B. Architekten, Statiker, Planungsbüros zu erbringen und deren Leistungen nach dem Auftrag nicht ausdrücklich mit dem Honorar von b.house abgegolten sind, ist b.house berechtigt, andere entsprechend Befugte im Namen und für Rechnung des Vertragspartners zu beauftragen, sofern der Vertragspartner einer von b.house schriftlich mit Namen des Dritten und Umfang des an diesen zu leistenden Honorars angekündigten Beauftragung nicht binnen einer Woche schriftlich widerspricht.

4.1. b.house und der Vertragspartner haben alle Informationen, die ihnen jeweils im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werden und nicht bereits öffentlich zugänglich sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln. b.house ist von der Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber Dritten, denen sie sich bedient, entbunden. b.house und der Vertragspartner haben diese Vertraulichkeitsverpflichtung jeweils auf ihre Organe, Angestellten, Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen, Repräsentanten oder sonstigen ihnen zuzurechnenden Personen zu überbinden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt unbegrenzt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus aufrecht.

4.2. Die Urheberrechte an den von b.house und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Pläne, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei b.house. Sie dürfen vom Vertragspartner während und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Vertragspartner ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von b.house zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

4.3. b.house ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Vertragspartner leistet b.house Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

5.1. Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben Euro-Beträge.

5.2. In den Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer nicht enthalten. Diese ist gesondert vom Vertragspartner zu bezahlen.

5.3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, welche nicht durch b.house ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

5.4. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist das Honorar ohne Abzüge binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung auf das von b.house genannte Konto zu bezahlen.

6.1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

6.2. Bei Verzug von b.house mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Vertragspartners erst nach schriftlichem Setzen einer angemessenen Nachfrist von zumindest 4 Wochen zulässig.

6.3. Ist b.house zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält sie den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Vertragspartners. Bei berechtigtem Rücktritt des Vertragspartners sind von diesem die von b.house bereits erbrachten Leistungen zu honorieren.

7.1. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

7.2. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach dem Entdecken bei sonstigem Anspruchsverlust schriftlich gerügt werden.

7.3. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.

7.4. b.house ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.

7.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Leistung bzw. der Teilleistung.

7.6. Sofern b.house Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, wird b.house diese Ansprüche an den Vertragspartner auf erste Aufforderung abtreten. Der Vertragspartner wird sich vorrangig an diesen Dritten halten.

8.1. Zum Schadenersatz ist b.house nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet b.house ausschließlich für Personenschäden. Für den Fall höherer Gewalt ist jede Haftung von b.house ausgeschlossen.

8.2. Schadenersatzansprüche gegen b.house verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens.

8.3. Der Vertragspartner hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von b.house zurückzuführen ist.

8.4. Die Haftung von b.house für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8.5. Ausgenommen bei Vorsatz sind Ansprüche gegen b.house der Höhe jedenfalls mit der für den konkreten Schaden zur Verfügung stehenden Haftpflichtversicherung, höchstens jedoch mit dem Auftragswert beschränkt.

8.6. Punkt 7.6. dieser AGB gilt sinngemäß auch für Haftungsansprüche gegen von b.house beigezogene Dritte.

b.house und der Vertragspartner verzichten auf die Anfechtung eines zwischen b.house und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrags bzw. Auftrags auf jedweder rechtlichen Grundlage, einschließlich aufgrund Irrtums, Änderung und Wegfall der Geschäftsgrundlage und laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte).

10.1. Alle rechtsgeschäftlichen Erklärungen und andere Mitteilungen, die auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegenüber einer anderen Partei abgegeben werden, sind in schriftlicher Form entweder (i) persönlich oder (ii) durch eingeschriebenen Brief oder (iii) per E-Mail zuzustellen. In diesen AGB oder in konkreten Aufträgen enthaltene besondere Formvorschriften für die Abgabe von Erklärungen und anderen Mitteilungen bleiben hiervon unberührt.

10.2. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser AGB oder eines zwischen b.house und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrags bzw. Auftrag einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form (z.B. Notariatsakt) erforderlich ist.

11.1. Auf das Vertragsverhältnis mit b.house ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, unter Ausschluss der österreichischen Bestimmungen über die Rück- und Weiterverweisung. Die allfällige Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

11.2. Für alle sich zwischen b.house und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Handelssachen zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

11.3. Erfüllungsort für alle Leistungen von b.house ist der Sitz von b.house..

Impressum

b.house gmbh
Gießhübler Straße 46
A-2344 Maria Enzersdorf           
Telefon:  +43 664 23 03 453
E-Mail: info@baumhouse.at

Firmenbuchnummer: FN 594358 g
Gerichtsstand: das zuständige Landesgericht Wr. Neustadt

Für den Inhalt der Seite verantwortlich: Mag. Dietmar Reindl

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Stand: 1. März 2023

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